Die Spezialisten von IMI-Polska bieten auch eine umfassende Hilfe bei der Anpassung der Maschinen an Mindestanforderungen, u.a. bezüglich der Sicherheit. Solange eine Anlage oder Maschine immer noch effizient und zuverlässig sind, es ist nicht notwendig, sie mit einer neuen zu ersetzen. Sie können erfolgreich an geltende Anforderungen und Bedingungen angepasst werden – das ist die Aufgabe unserer Spezialisten.
Die Stellteile, von denen die Sicherheit abhängt, müssen leicht sichtbar und erkennbar sowie erforderlichenfalls regelrecht gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung bedeutet die Anbringung von leserlichen Anschriften oder verständlichen Symbole. Notwendig ist auch die Verwendung richtiger Farben der Stopp-, Halt- und Nothalt-Vorrichtungen. Diese Stellteile sollten sich außer der Gefahrzonen befinden, damit ihre Bedienung keine zusätzlichen Gefährdungen bewirkt. Unsere Dienstleistung konzentriert sich also auf die Anordnung der Stellteile, so dass der Bediener nicht beweglichen Antriebsteilen, Werkzeugen, scharfen Kanten und anderen gefährlichen Gegenständen ausgesetzt ist.
Das Ingangsetzen der Maschinen sollte nur durch gezielte Betätigung des für diesen Zweck bestimmten Befehlssystems erfolgen. Es ist daher unentbehrlich, technische Lösungen einzusetzen, die die Möglichkeit einer selbsttätigen Ingangsetzung, z.B. nach Versenkung des Verriegelungsschutzes oder nach Aktivierung des Endschalters ausschließen. Die Maschinen sind auch mit Steuerung für komplettes und sicheres Anhalten ausgestattet. Die Spezialisten von IMI-Polska wissen, welche technische Lösungen es ermöglichen, diese Anforderung zu erfüllen. Wir konstruieren entsprechende Mechanismen, die beispielsweise verursachen, dass das Stillsetzen der Maschine gleichzeitig die Abtrennung des Antriebs von der Energieversorgung bewirkt. Im Rahmen der Anpassung an die Mindestanforderungen werden darüber hinaus die Maschinen von uns mit Nothalt-Einrichtungen versehen, die beim Eintritt eines Problems, Fehlers oder einer Gefahr aktiviert werden.
Bevor wir mit der eigentlichen Arbeit an den Maschinen und ihrer Anpassung an die Mindestanforderungen beginnen, führen wir eine ausführliche Überprüfung der Anlagen durch und identifizieren die Nichtübereistimmungen, analysieren die Gefährdung und beurteilen das bestehende Risiko. Wir erstellen auch die entsprechende Dokumentation. Die oben genannten Tätigkeiten sind selbstverständlich nicht alles, was für die Anpassung der Maschinen an die Mindestanforderungen notwendig ist. Die Rechtsvorschriften nennen eine Reihe von Bedingungen, die in Betracht gezogen werden müssen. Unsere Spezialisten sind aber auf alle Eventualitäten vorbereitet. Die Erbringung der eigentlichen Dienstleistung, also die Anpassung der Maschinen an die Mindestanforderungen umfasst die Planung, Ausführung und Implementierung aller nötigen Lösungen.
Die Anpassung der Maschinen an Mindestanforderungen ermöglicht es, die bisherige Ausrüstung reibungslos und ungehindert zu benutzen. Sie senkt also die Kosten für den Kauf neuer Anlagen und Maschinen.
Wenden Sie sich an die zuständige Abteilung und erhalten Sie die Bedingungen für eine Zusammenarbeit.